Groundstaff
HomePhilosophieImpressumKontakt

Jetzt obligatorisch:
Sicherheitsschulung nach §8 Abs.1 Nr.4 bzw.
§9 Abs.1 Nr.2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Unterweisungsinhalte für die Erstunterweisung des unmittelbar am zivilen Luftverkehr beteiligten Personals (Flughafen, Luftverkehrsgesellschaften, Serviceunternehmen)

gemäß VO (EG) Nr. 2320/2002 vom 16.12.2002

Organisation der Luftsicherheit
- Entwicklung
- nationale und internationale
- Aufgaben- stellung und Zuständigkeiten
- Sicherheits- bereiche
- Sicherheits- systeme und
- Zugangs- kontrollen für Verkehrsflughäfen
Vorbeugende Sicherheits- maßnahmen
für Luftfahrzeuge

- am Boden und während des Fluges
- Sicherheits- durchsuchungen
- Sicherheitskontrollen
- Bewachungs- maßnahmen
Verbotene Gegenstände
- Waffen
- Munition
- Explosivstoffe
- Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
Kontrollen vor dem Anbordgehen
- Servicepersonal
- Techniker
- Besatzung
- Fluggäste
Aktuelle Gefährdungslage
- terroristische Täter
- Verhaltens- weisen, Taktik, Vorgehen
- Verhalten bei Bombendrohungen und/oder Gewaltanwendung
Sicherheit von Fracht und Gepäck
- Behandlung der Fracht-, Kurier-, Post- und Express- sendungen
- Arten der Versender
- Zuständigkeiten
- Sicherheitstechnik
- Gepäckidenti- fizierung
- gesetzliche Sicherheitsvorschriften
Sonstige sicherheitsbezogene Maßnahmen und Bereiche
- Psychologie der Fluggäste
- Verhaltensmuster
- Täterprofiling
- besondere Abfertigungsverfahren (High-risk-Verfahren)
 

Ziel der Schulungsmaßnahme:
Die Erstunterweisung des unmittelbar am zivilen Luftverkehr beteiligten Personals dient der Vermittlung gesetzlicher Grundlagen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten für die Sicherheit des Luftverkehrs.
Insbesondere soll durch die Steigerung des Sicherheitsbewusstseins beim Personal eine Verbesserung vorhandener Sicherheitssysteme bewirkt werden.

Schulungsteilnehmer:
Personal mit Zugang zum nicht allgemein zugänglichen Bereich im Sinne von §8 Abs.1 Nr.4 bzw. §9 Abs.1 Nr.2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

  • von Flughäfen und Luftfahrtunternehmen
  • von Abfertigungs- und Service- Gesellschaften und
  • andere Unternehmen, die auf dem Flughafengelände tätig sind.

Zertifikat:
Die Schulungsmaßnahme unterzieht sich einer Lernkontrolle, in der festgestellt wird, ob die Teilnehmer die wesentlichen Inhalte verstanden haben und in der Lage sind, die erlangten Kenntnisse im Rahmen ihrer Tätigkeit in die Praxis umzusetzen.

Die erfolgreichen Absolventen erhalten ein Zertifikat.