Jetzt obligatorisch:
Sicherheitsschulung nach §8 Abs.1 Nr.4 bzw.
§9 Abs.1 Nr.2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
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Unterweisungsinhalte für die Erstunterweisung des unmittelbar am zivilen Luftverkehr beteiligten Personals
(Flughafen, Luftverkehrsgesellschaften, Serviceunternehmen)
gemäß VO (EG) Nr. 2320/2002 vom 16.12.2002
Organisation der Luftsicherheit
- Entwicklung
- nationale und internationale
- Aufgaben- stellung und Zuständigkeiten
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- Sicherheits- bereiche
- Sicherheits- systeme und
- Zugangs- kontrollen
für Verkehrsflughäfen
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Vorbeugende Sicherheits- maßnahmen
für Luftfahrzeuge
- am Boden und während des Fluges
- Sicherheits- durchsuchungen
- Sicherheitskontrollen
- Bewachungs- maßnahmen
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Verbotene Gegenstände
- Waffen
- Munition
- Explosivstoffe
- Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen
(USBV)
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Kontrollen vor dem Anbordgehen
- Servicepersonal
- Techniker
- Besatzung
- Fluggäste
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Aktuelle Gefährdungslage
- terroristische Täter
- Verhaltens- weisen, Taktik, Vorgehen
- Verhalten bei Bombendrohungen und/oder Gewaltanwendung
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Sicherheit von Fracht und Gepäck
- Behandlung der Fracht-, Kurier-, Post- und
Express- sendungen
- Arten der Versender
- Zuständigkeiten
- Sicherheitstechnik
- Gepäckidenti- fizierung
- gesetzliche Sicherheitsvorschriften
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Sonstige sicherheitsbezogene Maßnahmen und Bereiche
- Psychologie der Fluggäste
- Verhaltensmuster
- Täterprofiling
- besondere Abfertigungsverfahren
(High-risk-Verfahren)
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Ziel der Schulungsmaßnahme:
Die Erstunterweisung des unmittelbar am zivilen Luftverkehr beteiligten
Personals dient der Vermittlung gesetzlicher Grundlagen, Maßnahmen und
Verantwortlichkeiten für die Sicherheit des Luftverkehrs.
Insbesondere soll durch die Steigerung des Sicherheitsbewusstseins beim
Personal eine Verbesserung vorhandener Sicherheitssysteme bewirkt werden.
Schulungsteilnehmer:
Personal mit Zugang zum nicht allgemein zugänglichen Bereich im Sinne
von §8 Abs.1 Nr.4 bzw. §9 Abs.1 Nr.2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
- von Flughäfen und Luftfahrtunternehmen
- von Abfertigungs- und Service- Gesellschaften und
- andere Unternehmen, die auf dem Flughafengelände tätig sind.
Zertifikat:
Die Schulungsmaßnahme unterzieht sich einer Lernkontrolle, in der
festgestellt wird, ob die Teilnehmer die wesentlichen Inhalte verstanden haben
und in der Lage sind, die erlangten Kenntnisse im Rahmen ihrer Tätigkeit
in die Praxis umzusetzen.
Die erfolgreichen Absolventen erhalten ein Zertifikat.
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